Fahrzeugschein: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklärt
Der Fahrzeugschein, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet, enthält alle wichtigen Daten zu deinem Fahrzeug. Hier erklären wir, was auf dem Fahrzeugschein steht, wo die Hersteller- und Typen-Schlüsselnummern zu finden sind und was du tun musst, wenn du den Fahrzeugschein verlierst.
Auf einen Blick
Was ist der Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein ist das „Ausweisdokument“ deines Fahrzeugs. Du musst es bei der Fahrt immer mitführen und bei Kontrollen durch die Behörden vorzeigen.
Was steht im Fahrzeugschein?
Im Fahrzeugschein stehen die grundlegenden technischen Daten des Fahrzeugs sowie die Daten des Fahrzeughalters. Bei Kontrollen kann der Zustand des Fahrzeugs mit den Daten abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass keine illegalen technischen Veränderungen vorgenommen wurden.
Was tun bei Verlust des Fahrzeugscheins?
Beim Verlust des Fahrzeugscheins muss ein neues Dokument beantragt werden. Dies kostet in der Regel 40 bis 50 Euro – inklusive der nötigen eidesstattlichen Versicherung im Falle von Verlusten bzw. der Anzeigenstellung im Falle von Diebstahl.
Fahrzeugschein ist heute Zulassungsbescheinigung Teil 1
Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt. Diese entspricht dem früheren Fahrzeugschein, wird jedoch auch heute in der Umgangssprache noch so bezeichnet. Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil 2, dem Fahrzeugbrief, muss der Fahrzeugschein immer bei der Fahrt mitgeführt werden. In dem Dokument stehen alle technischen Daten sowie die Daten des Fahrzeughalters, die für Verkehrskontrollen von Relevanz sind.
Seit Oktober 2005 ist der Fahrzeugschein EU-weit vereinheitlicht. Es ist ein blassgrüner Schein im DIN A7-Format. In der Regel wird er zweimal längs gefaltet. Doch auch ältere Fahrzeugscheine finden sich noch gelegentlich im Straßenverkehr. Eine Umtauschpflicht wie beim neuen Ablaufdatum für Führerscheine gibt es nicht. Nur bei einer Ummeldung muss das alte Dokument ersetzt werden. Wer mit dem alten Fahrzeugschein unterwegs ist, muss allerdings schon seit 20 Jahren eingetragener Halter sein. Nur bei wenigen Fahrzeugen trifft das wohl heute noch zu.
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Die wichtigsten Daten im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein liefert dir und den Behörden allerhand Informationen über dein Fahrzeug. Einige Daten benötigst du jedoch häufiger, daher haben wir sie dir hier kurz zusammengefasst. Eine komplette Legende gibt es weiter unten.
Baujahr, Erstzulassung und nächste HU auf dem Fahrzeugschein
Alle zwei Jahre (bei Neuanmeldungen zunächst nach drei Jahren) wird die HU fällig. Das Datum findest du nicht nur auf deinem Nummernschild, sondern auch auf der ersten Seite des Fahrzeugscheins unter „nächste HU“.
Andere wichtige Daten sind die Erstzulassung, welche du unter Punkt „B“ findest (oben links auf der mittleren Seite) sowie das Baujahr unter Punkt 6 (unten links auf der rechten Seite).
Hersteller- und Typennummer auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Wenn du Ersatzteile für dein Auto bestellen möchtest, kannst du bei vielen Händlern die passenden Teile über die Herstellercodes im Fahrzeugschein filtern. Diese stehen auf der mittleren Seite oben unter Punkt 2.1 (HSN) und Punkt 2.2 (TSN).
Maße und Gewicht im Fahrzeugschein finden
Für die Auswahl eines Stellplatzes oder eine Garage sind die Maße deines Fahrzeugs besonders interessant. Diese findest du auf der rechten Seite oben unter den Punkten 18 (Länge), 19 (Breite) und 20 (Höhe). Dort findest du unter dem Punkt „G“ auch das Leergewicht deines Fahrzeugs. Eventuell ist dies abhängig von der Ausstattung. Dann findet sich hier keine konkrete Zahl, sondern ein Zahlenbereich.
Die zulässige Gesamtmasse ist ebenfalls eine sehr wichtige Größe und findet sich unter den Punkten „F“ auf der rechten Seite im oberen Drittel. Unter F.1 steht das technisch mögliche zulässige Gesamtgewicht. In einigen Ländern gibt es jedoch spezifische Regelungen. Unter Punkt „F.2“ findest du heraus, welches zulässige Gesamtgewicht ein Fahrzeug im Zulassungsstaat hat.
Leistung und Hubraum
Willst du wissen, wie viel Power ein Fahrzeug hat, findest du die Angaben ebenfalls im Fahrzeugschein. Unter Punkt „P.1“ (mittlere Seite, unten) findest du den Hubraum in cm³, unter Punkt „P.2“ (rechte Seite oben) findest du die Leistung in kW. Um den Wert in PS umzurechnen, musst du die angegebenen Daten mit 1,36 multiplizieren.
FIN
Die Fahrzeugidentifikationsnummer (mittlere Seite oben) oder Fahrgestellnummer ist besonders beim Kauf eines Gebrauchtwagens relevant. Sie ist am Fahrzeug eingeprägt und muss sich mit den Angaben in den Zulassungsdokumenten decken.
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Fahrzeugschein: Komplette Legende und Erklärungen
Im Fahrzeugschein findest du noch mehr Daten zu deinem Fahrzeug. Die Angaben dort sind in Codes angegeben, um die internationale Vergleichbarkeit zu vereinfachen.
Hier findest du eine Legende aller Angaben im Fahrzeugschein.
Linke Seite
Code | Bezeichnung | Erklärung |
---|---|---|
A | Amtliches Kennzeichen | Die Nummer auf deinem Kennzeichen |
C1.1 | Name Firmenname | Name des Fahrzeughalters bzw. der Firmenname eingetragen |
C1.2 | Vorname(n) | Vorname des Fahrzeughalters, sofern es keine Firma ist |
C1.3 | Anschrift | Anschrift der Firma oder des Fahrzeughalters |
Nächste HU | Nächste HU | Monat und Jahr der nächsten fälligen Hauptuntersuchung |
I | Datum | Datum der Ausstellung des Fahrzeugscheins |
C.4c | Eigentümerhinweis | Hinweis, dass Eigentümer der Bescheinigung nicht gleich der Eigentümer des Fahrzeugs ist |
Mittlere Seite
Code | Bezeichnung | Erklärung |
---|---|---|
B | Datum der Erstzulassung | An diesem Tag wurde das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen |
2.1 | Code zu (2) | Herstellerschlüsselnummer (HSN) |
2.2 | Code zu D.2 mit Prüfziffer | Teileschlüsselnummer (TSN) |
J | Fahrzeugklasse | Unterscheidung zwischen Verschiedenen Fahrzeugen und Anhängern. „M“ steht für Kfz zur Personenbeförderung wie z.B. Pkw oder Wohnmobile |
4 | Art des Aufbaus | Die Bauform der Karosserie |
E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer | Diese FIN ist in deinem Fahrzeug eingeprägt und bestätigt, dass das Fahrzeug tatsächlich zum Fahrzeugschein gehört. |
3 | Prüfziffer zur Fahrzeug- Identifzierungsnummer | Dient den Behörden zur Prüfung der FIN |
D.1 | Marke | Marke des Fahrzeugs |
D.2 | Typ/Variante/Version | Codierte Informationen zum Typ, der Variante und Version |
D.3 | Handelsbezeichnung(en) | So wird das Fahrzeug vermarktet |
2 | Hersteller-Kurzbezeichnung | Herstellerspezifische Bezeichnung des Fahrzeugs (Kürzel) |
5 | Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus | Nähere Beschreibung der Karrosserieart |
V.9 | Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse | Codierte Informationen zur Schadstoffklasse |
14 | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse | Schadstoffklasse („Euro-Norm) des Fahrzeugs |
P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle | Angaben, ob Fahrzeug mit Benzin, Diesel, Gas oder elektrisch angetrieben wird |
10 | Code zu P.3 | Codierte Angabe zu Kraftstoffart oder Energiequelle (z.B. „0001“ Benzin, „0002“ Diesel) |
14.1 | Code zu V.9 oder (14) | Codierte Angaben zur internationalen Vergleichbarkeit der Schadstoffklasse laut EU-Verordnung |
P.1 | Hubraum in cm³ | Volumen des Hubraums des Motors |
22 | Bemerkungen und Ausnahmen | Hinweise zu Umbauten, Umrüstungen |
Rechte Seite
Code | Bezeichnung | Erklärung |
---|---|---|
L | Anzahl der Achsen | Anzahl der Achsen (bei den meisten PKW 2) |
9 | Anzahl der Antriebsachsen | Front- und Heckantriebe haben eine Antriebsachse, 4×4 PKW haben zwei |
P.2/P.4 | Nennleistung in kW/ Nenndrehzahl bei min−1 | Leistung des Motors in Kilowatt und die Drehzahl der entsprechenden Leistung |
T | Höchstgeschwindigkeit in km/h | Maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs |
18 | Länge in mm | Längenangabe an längster Stelle |
19 | Breite in mm | Breitenangabe an breitester Stelle |
20 | Höhe in mm | Höhe an höchster Stelle |
G | Leermasse | Gewicht des leeren Fahrzeugs |
12 | Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³ | Tankinhalt |
13 | Stützlast in kg | Gewicht, das auf der Anhängerkupplung liegen darf |
Q | Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern) | Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht bei Krafträdern |
V.7 | CO2 (in g/km) kombinierter Wert | CO2-Emissionen pro Kilometer |
F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse in kg | Maximal mögliche Belastung des Fahrzeugs (inkl. Leergewicht) |
F.2 | Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg | Offiziell erlaubte Belastung durch Behörden |
7.1 – 7.3 | Maximale technische Achslast (Achse 1-3) | Maximal mögliche Belastung der jeweiligen Achse |
8.1 – 8.3 | Maximale technische Achslast im Mitgliedstaat (Achse 1-3) | Erlaubte Belastung der jeweiligen Achse |
U.1 | Standgeräusch in dB (A) | Lautstärke des Motors im Stand |
U.2 | Drehzahl in min−1 zu U.1 | Drehzahl bei der Messung des Standgeräuschs |
U.3 | Fahrgeräusch in dB (A) | Lautstärke des Motos während der Fahrt |
O.1 | Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg | Gewicht, welches ein Anhänger mit eigenem Bremssystem haben darf |
O.2 | Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg | Gewicht, welches ein Anhänger ohne eigene Bremsen haben darf |
S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz | Offiziell nutzbare Sitzplätze im Fahrzeug |
S.2 | Stehplätze | Maximale Anzahl an erlaubten Stehplätzen |
15.1 – 15.3 | Bereifung auf Achse 1-3 | Art der Bereifung auf der jeweiligen Achse |
R | Farbe des Fahrzeugs | Haupt- und ggf. eine Nebenfarbe des Fahrzeugs |
11 | Code zu R | Codierung der Farben |
K | Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE | Serienfahrzeuge bekommen eine spezifische Nummer zugewiesen, um nachzuweisen, dass sie verkehrssicher sind |
6 | Datum zu K | Datum, an dem Hersteller die Typengenehmigung erhalten hat |
17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis | Codierte Art der Betriebserlaubnis (bsp. „K“ für EG-Typgenehmigung, „E“ für Einzelabnahme) |
16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 | Bestätigt die Zugehörigkeit der beiden Zulassungsdokumente und muss deckungsgleich im Fahrzeugschein sein |
21 | Sonstige Vermerke | Etwaige sonstige Informationen, die nicht unter 22 zu finden sind |
Der Fahrzeugschein muss mitgeführt werden
Bei jeder Fahrt sollte der Fahrzeugschein mitgeführt werden. Dies ist in Paragraf 13 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt.
„Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. […]“ – §13 Abs. 6 FZV
Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung ist demnach nicht ausreichend. Genauso wenig hat es bisher der digitale Führerschein zur Umsetzung geschafft. Zwar wurde mit einer digitalen Version des Scheins schon häufiger geliebäugelt, doch die Politik hat die Vorstöße noch nicht umgesetzt.
Vorsicht gilt demnach bei Apps, die sich als „digitaler Fahrzeugschein“ ausgeben. Diese sollen bei der Fahrzeugverwaltung helfen, sind jedoch für Kontrollen durch die Behörden nicht zulässig.
Kannst du das Original der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht vorlegen, kann dir ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auferlegt werden.
Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren geht
Den Fahrzeugschein kannst du nach Verlust neu beantragen. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob du ihn verloren hast oder er gestohlen wurde. Bei einem gestohlenen Fahrzeugschein musst du zunächst bei der Polizei eine Anzeige machen und die Anzeigeaufnahme bei der Zulassungsstelle vorweisen.
Bei der Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins benötigst du folgende Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (kann bei der Zulassungsbehörde ausgestellt werden) oder Anzeigeaufnahme des Diebstahls
Bei Zulassungen auf ein Unternehmen benötigt es den Nachweis der Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und ggf. eine Vollmacht für den Antragsteller.
Der Fahrzeugschein wird in der Regel sofort ausgestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, erhältst du eine Bescheinigung der Beantragung, die eine Woche lang gültig ist und dich bei Kontrollen vor Verwarnungsgeldern bewahrt.
Der Antrag kostet etwa 10 bis 15 Euro, allerdings kommen im Falle des Diebstahls noch die Kosten für die Anzeigeaufnahme hinzu oder im Falle des Verlusts die Kosten für die eidesstattliche Versicherung. Insgesamt musst du für die Neubeantragung des Fahrzeugscheins etwa 40 bis 50 Euro einplanen.
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