Die CSRD im Fuhrpark: Nachhaltigkeitspflichten im Überblick
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schafft die Europäische Union einen einheitlichen Rahmen für Nachhaltigkeitsberichte. Bis zu 15.000 Unternehmen in Deutschland werden in den kommenden Jahren betroffen sein.
Für das Fuhrparkmanagement bedeutet dies zusätzliche Berichtspflichten, aber auch die Chance, den eigenen Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität sichtbar zu machen und sich strategisch weiterzuentwickeln.
Auf einen Blick
Was bedeutet die CSRD für den Fuhrpark?
Fuhrparks müssen künftig Emissionsdaten, Energieverbrauch und weitere Nachhaltigkeitskennzahlen erfassen und in die Unternehmensberichte einfließen lassen.
Welche Aufgaben kommen durch die CSRD auf das Fuhrparkmanagement zu?
CO₂-Bilanzierung der Fahrzeuge, Ausbau einer E-Fahrzeugstrategie, Aufbau von Ladeinfrastruktur, Kreislaufkonzepte für Reifen, Batterien und Ersatzteile sowie die Prüfung von Lieferketten.
Welche Fuhrparks sind von der CSRD betroffen?
Große Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten, börsennotierte KMU sowie bestimmte Tochterunternehmen und Niederlassungen internationaler Konzerne. Kleinstunternehmen sind ausgenommen.
CSRD-Vorgaben für soziale und ökologische Nachhaltigkeit
Unternehmen in der Europäischen Union sollen am Umbau zu einer sozial und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaft beteiligt werden. Ein zentrales Instrument ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Darunter wird die EU-Richtlinie (2022/2464/EU) verstanden, welche die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst und die Berichtspflichten erweitert.
Die CSRD verpflichtet zahlreiche Unternehmen dazu, neben den Jahresberichten auch eine Erklärung über soziale, ökologische und Corporate-Governance-Themen abzugeben. Als Teil der europäischen Klimastrategie sollen insgesamt etwa 50.000 Unternehmen – davon etwa 15.000 in Deutschland – künftig die jährlichen Berichte erstellen.
Für das Fuhrparkmanagement bedeutet dies zusätzliche Aufgaben, vor allem im Hinblick auf langfristige Pläne und Strategien. Im Fokus steht dabei insbesondere die ökologische Komponente.
Diese Fuhrparks sind von den CSRD-Vorgaben betroffen
Von der CSRD betroffen sind vor allem große Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten sowie börsennotierte Gesellschaften. Für die entsprechenden Fuhrparks bedeutet das: Emissionsdaten, Energieverbräuche und Strategien zur Dekarbonisierung müssen Teil der Berichterstattung werden. Auch kleinere Betriebe ohne direkte Pflicht werden häufig indirekt einbezogen – etwa als Zulieferer oder Dienstleister.
Folgende Unternehmen sind berichtspflichtig:
- große Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinne
- kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im bilanzrechtlichen Sinne
- Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen
Die Einführung erfolgt gestaffelt: Erste Berichte müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen. Für große Unternehmen folgen die Pflichten ab 2027 (erstmals Bericht 2028), börsennotierte KMU ab 2028 (erstmals Bericht 2029).
DriversCheck Blog
Halterhaftung im Fuhrpark: Das müssen Fuhrparkleiter beachten
In Ihrem Fuhrpark ist die Halterhaftung ein unvermeidbares Thema. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.
Berichtpflicht nach europäischen Standards
Für Fuhrparks bedeutet die CSRD-Richtlinie zusätzliche Arbeit. Zum Berichtswesen gehört hier die möglichst genaue Erfassung von CO₂-Emissionen sowie Strategien zur Minderung der Emissionen. Um die Berichte vergleichbar zu machen, erfolgt die Dokumentation nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Laut Vorgaben der ESRS sind im Rahmen der Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit folgende Punkte relevant:
| Bereich | Thema | Inhalte | Beispiele im Fuhrpark |
| ESRS E1 | Klimawandel | – Treibhausgas-Emissionen (Scope 1, 2, 3) – Übergangs- und physische Klimarisiken – Transformationspläne (Dekarbonisierung, Net-Zero-Strategie) – Energieverbrauch und -mix |
– Emissionen direkt durch Autos – Emissionen durch Herstellung und Wartung – Energieverbrauch |
| ESRS E2 | Verschmutzung | – Emissionen in Luft, Wasser, Boden – Verwendung/Emission gefährlicher Stoffe |
– Schadstoffe (Feinstaub) – Nutzung chemischer Stoffe (Schmiermittel etc.) |
| ESRS E3 | Wasser- und Meeresressourcen | – Wasserentnahme und -verbrauch – Auswirkungen auf Wassereinzugsgebiete |
– Große Waschanlagen – Gefahr von Verunreinigungen durch Öle/Schmierstoffe |
| ESRS E4 | Biodiversität und Ökosysteme | – Standortabhängige Auswirkungen (z. B. geschützte Gebiete, Landnutzung) – Maßnahmen zur Vermeidung/Reduktion von Biodiversitätsverlust |
– Fuhrparkstandort – Flächenversiegelung durch Parkplätze |
| ESRS E5 | Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | – Materialverbrauch – Abfallaufkommen und -verwertung – Kreislaufstrategien |
– Anzahl Fahrzeuge – Abnutzung Fahrzeuge – Abfall: Reifen, Batterien, etc. – Wartungskonzepte für Langlebigkeit |
Nicht alle Faktoren müssen in den Berichten genannt werden. Entscheidend ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen alle wesentlichen Faktoren aufnehmen, welche sie selbst betreffen – sowie ihre eigenen wesentlichen Einflüsse auf die Umwelt und Gesellschaft.
Diese Aufgaben entstehen durch die CSRD-Richtlinie im Fuhrpark
Vor allem die Punkte E1 (Klimawandel) und E5 (Ressourcennutzung) sind für den Fuhrpark relevant. Die Erfassung von CO2-Emissionen wird Fuhrparkbeauftragte in größeren Unternehmen in Zukunft häufig beschäftigen. Über die bekannten Abgaswerte der Fahrzeuge sowie die Erfassung von Kilometern oder getankten Kraftstoff lassen sich diese Daten gewinnen.
Weitere Aufgabenbereiche des Fuhrparkmanagements im Zusammenhang mit der CSRD sind:
- Überprüfung und Dokumentation des Fuhrparkbestands
- Überprüfung der Lieferketten und Dienstleister
- Erstellung alternativer Mobilitätsangebote für Angestellte
- Anpassung der Car Policy: Sind Dienstwagen noch für alle Mitarbeitenden gerechtfertigt?
- Pläne zur Erreichung der Klimaziele 2050 formulieren und überprüfen
- Entwicklung und Evaluation einer eigenen Umwelt-Strategie
Die genaue Zuteilung der Aufgaben muss von Seiten der Geschäftsführung erfolgen, da diese primär für das Berichtswesen verantwortlich ist.
Hohe Strafen bei Vernachlässigung der Berichtspflicht
Für die genannten Unternehmen ist die Erstellung der CSRD-Berichte Pflicht. Einheitliche EU-Sanktionen gibt es nicht – die Mitgliedstaaten setzen eigene Maßnahmen um. Die EU schreibt lediglich vor, dass diese „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen.
In Deutschland droht bei Verstößen ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Dieses kann mehrere hunderttausend Euro betragen, maximal jedoch 10 Millionen Euro bzw. 5 % des Jahresumsatzes. Zudem können auch Kunden und Geschäftspartner Transparenz einfordern, sodass fehlende Berichte zu erheblichen Reputations- und Wettbewerbsnachteilen führen.
DriversCheck Blog
Elektronische Führerscheinkontrolle: Software und Methoden im Vergleich
Für die Gestaltung der elektronischen Führerscheinkontrolle bieten sich viele verschiedene Kontrollmethoden an. Die Anforderungen an die Software sind rechtlicher und praktischer Natur. In diesem Beitrag lernst du die Unterschiede der Kontrollmethoden kennen - sowie die beste Lösung für deinen Fuhrpark.
CSRD-Vorgaben erfordern ein Umdenken im Fuhrparkmanagement
Obwohl Wirksamkeit, Aufwand und Gültigkeit der CSRD-Richtlinie immer wieder von Wirtschaft und Politik debattiert werden, sind die Signale der EU eindeutig: Die Vorgaben sind einzuhalten. Trotz des gestaffelten Starts sollten deutsche Unternehmen sich schon jetzt auf die Einhaltung der Vorgaben vorbereiten.
Für den Fuhrpark bedeuten die CSRD-Vorgaben vor allem die Entwicklung einer Nachhaltigkeits-Strategie – und wirksamer Mittel, diese zu erreichen. Im Vordergrund der Emissionsreduzierung steht dabei weiterhin der Ausbau des E-Fuhrparks.
Damit verbunden ist ebenfalls die passende Ladeinfrastruktur für E-Autos im Fuhrpark, sowohl am Unternehmensstandort als auch die Wallbox bei den Mitarbeitenden zu Hause – und der entsprechende Energiemix.
Doch die langfristige Nachhaltigkeits-Strategie kann auch die Entwicklung alternativer Angebote wie ÖPNV-Tickets, E-Bikes im Unternehmen und Mobilitätsbudgets enthalten. Auch die Effektivität von Fahrten und die Reduktion von Fahrwegen müssen analysiert werden. Wie viele Reisen sind nötig und was lässt sich online erledigen?
Strategieentwicklung bedeutet höheren Aufwand – aber auch Chancen
Mit den neuen Aufgaben entstehen auch Chancen. Durch den Wandel zu neuen Mobilitätslösungen können Arbeitgeber sich modern und flexibel präsentieren. Wer früh neue Konzepte entwickelt und umsetzt, muss später nicht den Pflichten und Anforderungen hinterhereilen, sondern kann die Zukunft aktiv gestalten.
Dabei geht es sowohl um die großen Fragen wie der Zusammensetzung und Größe des Fuhrparks als auch um Lösungen, die den Arbeitsalltag aktiver gestalten. Seien es Telematik-Systeme oder die Einführung digitaler Produkte, die Fahrtwege reduzieren. Allein mit der elektronischen Führerscheinkontrolle oder E-Learning-Angeboten zur UVV Unterweisung lassen sich unnötige Fahrten vermeiden, Arbeitszeit einsparen und damit sogar Kosten senken.
CSRD im Fuhrparkmanagement: Gestalten statt verwalten
Die Rolle von Fuhrparkverantwortlichen wird sich zwangsläufig verändern: Statt den Fuhrpark nur zu pflegen und zu verwalten, werden die MobilitätsmanagerInnen von morgen den Wandel aktiv mitgestalten. Digitale Tools helfen, zeitintensive Routineaufgaben zu automatisieren und Freiräume für Strategiearbeit zu schaffen.
DriversCheck unterstützt dabei: Unsere Software sorgt für die rechtskonforme Erfüllung der Pflichten der Halterhaftung im Fuhrpark und automatisiert Prozesse. So haben Verantwortliche mehr Zeit, den Fuhrpark frühzeitig auf die CSRD-Vorgaben auszurichten – und der Konkurrenz davonzufahren.
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