Firmenwagen-Versicherung: Alles über Kosten, Privatnutzung und Einschränkungen
Mit der Nutzung von Firmenwagen gehen einige Risiken einher, die durch einen passenden Versicherungsschutz abgesichert werden müssen. Welche Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, wer die Kosten trägt und wann die Versicherung nicht zahlt, erfährst du hier.
Auf einen Blick
Welche Versicherung ist beim Firmenwagen Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten entstehen. Teil- oder Vollkaskoversicherungen sind freiwillig, werden bei neuen oder geleasten Firmenwagen jedoch häufig verlangt.
Wer übernimmt die Kosten der Firmenwagen-Versicherung?
In der Regel zahlt das Unternehmen die Beiträge, da es als Fahrzeughalter auch Versicherungsnehmer ist. Mitarbeitende können höchstens indirekt beteiligt sein – etwa über Zuzahlungen oder durch den geldwerten Vorteil bei erlaubter Privatnutzung.
Sind Privatfahrten mit dem Firmenwagen automatisch versichert?
Nein. Privatfahrten sind nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich erlaubt sind und die gewerbliche Kfz-Versicherung entsprechend erweitert wurde. Ohne diese Vereinbarung kann der Versicherungsschutz – insbesondere für Schäden am eigenen Fahrzeug – eingeschränkt sein.
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko bei Firmenwagen
Unabhängig davon, ob es sich um einen personengebundenen Dienstwagen oder ein Poolfahrzeug handelt: Für die Versicherung des Firmenfahrzeugs ist in der Regel der Fahrzeughalter zuständig. Wie beim privaten PKW gibt es auch bei der Versicherung für Firmenwagen drei Haupttypen von Kfz-Versicherungen:
- Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung zahlt die Kosten von Personen- und Fremdschäden bei Dritten. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch eigene Schuld entstanden sind, werden nicht übernommen. Wurde das eigene Fahrzeug durch Verschulden eines anderen Fahrers beschädigt, zahlt in der Regel dessen Haftpflichtversicherung.
- Teilkasko: Die Teilkasko- wird zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen und sichert gegen Schäden am eigenen Fahrzeug durch Fremdeinfluss ab. Dazu gehören vor allem Elementarereignisse (z.B. Hagel- oder Sturmschäden), Wildunfälle, Diebstahl, Feuer, Glasbruch und Kurzschluss.
- Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung erweitert den Versicherungsschutz um Schäden am eigenen Fahrzeug durch eigene Schuld sowie Vandalismus und Schäden unbekannter Dritter.
Beim Leasing ist die Vollkaskoversicherung meist vorgeschrieben. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gibt es außerdem oft zusätzliche Bestimmungen. Es muss außerdem angegeben werden, ob die Mitarbeitenden den Firmenwagen privat nutzen dürfen – dies hat auch einen spürbaren Einfluss auf die Versicherungsbeiträge.
Zusätzliche Versicherungen für das Firmenfahrzeug
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung können Unternehmen ihren Fuhrpark gegen weitere Risiken absichern. Folgende Versicherungen werden von vielen Versicherungsgebern zusätzlich angeboten:
- Schutzbrief: Übernimmt die Hilfe und Kosten bei Pannen, häufig inklusive der nötigen Übernachtungskosten.
- Inhaltsversicherung: Versichert die Inhalte von PKW oder Transportern. Ist oft bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gedeckelt.
- GAP-Versicherung: Die GAP-Versicherung schützt bei Leasingverträgen vor Differenzen im Restwert des Fahrzeugs.
- Fahrerschutzversicherung: versichert die FahrerInnen gegen Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reha-Kosten und Haushaltshilfe. Ist eher bei hauptberuflichen Fahrern sinnvoll.
- BBB-Versicherung: Die Versicherung gegen Betriebs-, Brems- und Bruchschäden sicher gegen Schäden am Auto ohne Fremdeinwirkung ab.
Nicht für jedes Unternehmen sind die zusätzlichen Versicherungen sinnvoll. Besonders in der Logistik-Branche sollten jedoch die zusätzlichen Risiken durch weite Fahrstrecken und den Wert der Ladung miteinbezogen werden, wenn es um die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes geht.
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Den passenden Versicherungsschutz auswählen
Bevor sich ein Unternehmen für eine Firmenwagenversicherung entscheidet, sollten die Verantwortlichen umfänglich prüfen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind und wie hoch die Versicherungssumme ist. Bei Leasingfahrzeugen gelten außerdem die Vereinbarungen mit den Leasinggebern. Oft stellen diese ebenfalls entsprechende Versicherungspakete über ihre Partner bereit.
Bei der Wahl der Versicherung muss zudem klar sein, ob der Versicherungsschutz auch bei Fahrten ins Ausland gilt und wie mit Sonderfahrzeugen wie Elektro- oder Hybridautos umgegangen wird.
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Fahrerschutz: Wer darf fahren und sind alle berechtigten Personen mitversichert? Darf bei der Privatnutzung auch ein Partner bzw. Ehepartner der Angestellten das Fahrzeug nutzen?
Nicht zuletzt sollte die Versicherung flexibel genug sein, um bei Veränderungen im Fuhrpark angepasst oder bei Bedarf zu einer Flottenversicherung erweitert werden zu können.
In der Regel zahlt das Unternehmen die Beiträge
Die Halterhaftung im Fuhrpark regelt eindeutig: Das Unternehmen ist für den Versicherungsschutz von Dienstwagen zuständig – unabhängig von der rein gewerblichen oder der Privatnutzung des Fahrzeugs. Entsprechend muss auch das Unternehmen die Beitragszahlungen für die Versicherung übernehmen.
Bei der erlaubten Privatnutzung ist es jedoch auch möglich, dass die Angestellten die Beiträge – oder einen Teil davon – übernehmen. Dies ist jedoch nicht immer üblich, sondern eher die Ausnahme. Nicht zuletzt kann die Kfz-Versicherung des Dienstwagens jedoch auch beim Arbeitnehmer spürbar sein. Durch die Privatnutzung des Firmenwagens entsteht ein geldwerter Vorteil, welcher versteuert werden muss.
Der Arbeitnehmer kann hierfür 1-Prozent-Regel nutzen oder ein Fahrtenbuch führen. Beim Fahrtenbuch wird der private Nutzungsanteil an den Gesamtkosten – einschließlich der Versicherungsbeiträge – als geldwerter Vorteil versteuert.
Privatfahrten von der Firmenwagen-Versicherung nur nach Absprache abgedeckt
Wer den Firmenwagen ohne Absprache und Erlaubnis für Privatfahrten nutzt, riskiert mehr als nur eine Abmahnung. Neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen kann es ziemlich teuer werden – denn vor allem der Kaskoschutz ist in der Regel ausgeschlossen.
Die Kosten für Schäden bei Dritten zahlt die Haftpflicht in der Regel zunächst, möglicherweise nimmt sie den Fahrzeughalter jedoch in Regress und dieser kann die Kosten bei dem Verursacher einfordern.
Damit Angestellte den Dienstwagen privat nutzen dürfen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss die Privatnutzung des Firmenwagens bei der Kfz-Versicherung mit eingeschlossen und die Details über die zugelassenen Fahrenden geklärt sein.
Erst unter Betracht dieser Bedingungen kann dann der Rahmen der Privatnutzung über den Dienstwagenüberlassungsvertrag definiert werden. Dieser Vertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen und legt unter anderem fest, in welchem Umfang das Fahrzeug von wem genutzt werden darf oder welche Kosten welcher Vertragspartner trägt.
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Kosten für die gewerbliche Kfz-Versicherung
Gewerblich bzw. beruflich genutzte Fahrzeuge müssen nicht in jeden Fall gewerblich versichert sein. Zum Beispiel ist die Nutzung des PKWs für die Arbeit von Selbstständigen auf Dienstreisen in der Regel problemlos möglich. Sollte der Fahrzeughalter jedoch ein Unternehmen sein, ist meist eine gewerbliche Kfz-Versicherung nötig.
Die Kosten für die Versicherung des Firmenwagens können jedoch nicht pauschal angegeben werden, da sie wie die private PKW-Versicherung durch viele Faktoren beeinflusst wird:
- Art der Versicherung (Haftpflicht, Teil-, Vollkasko)
- Fahrzeugtyp und Neuwert
- Nutzung des Fahrzeugs
- Anzahl der berechtigten Fahrer
- Schadenfreiheitsklasse des Unternehmens
Gerade Poolfahrzeuge, die von vielen FahrerInnen intensiv genutzt werden, können dadurch deutlich höher zu Buche schlagen, als es bei einer privaten Kfz-Versicherung der Fall ist. Doch viele Fuhrparks können ebenfalls sparen, indem sie über Flottenversicherungen Rabatte nutzen. Dies ist meist schon bei einem Fuhrpark ab drei Fahrzeugen möglich.
Ob sich eine solche Flottenversicherung lohnt, ist allerdings abhängig von der Situation des Unternehmens. Gerade, wenn wenige Fahrzeuge existieren, die zudem sehr unterschiedlich stark genutzt werden, kann der Abschluss einzelner Verträge letztlich günstiger sein, da diese besser auf das einzelne Fahrzeug abgestimmt sind.
Was zahlt die Versicherung
Welche Kosten die Kfz-Versicherung bei einem Firmenwagen übernimmt, hängt vom vereinbarten Versicherungsumfang und vom Schadenhergang ab.
Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Dritten entstehen. Schäden am eigenen Firmenwagen werden dagegen nur über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert – sofern sie nicht über die Haftpflicht Dritter abgeklärt sind.
Zusätzlich gibt es einige Situationen, denen besondere Beachtung geschenkt werden sollte:
Selbstbeteiligung
In der Kaskoversicherung ist häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart. Dieser Betrag wird im Schadenfall nicht von der Versicherung übernommen, sondern bleibt beim Unternehmen. Je nach interner Regelung kann der Arbeitgeber die Selbstbeteiligung ganz oder teilweise an die Mitarbeitenden weitergeben – etwa bei selbstverschuldeten Schäden.
Fahrlässigkeit und Regelverstöße
Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht in der Regel weiterhin Versicherungsschutz. Anders sieht es bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln aus: Hier kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder Regress fordern. Das Unternehmen kann den verursachenden Mitarbeitenden anschließend in Haftung nehmen.
Unerlaubtes Fahren
Wird der Firmenwagen ohne Erlaubnis genutzt – etwa entgegen der Regelungen des Dienstwagenüberlassungsvertrags oder durch nicht berechtigte Personen – bleibt der Haftpflichtschutz gegenüber Dritten meist bestehen. Allerdings kann der Versicherer beim Unternehmen Regress nehmen. In solchen Fällen kann der Mitarbeitende vollständig oder teilweise für den Schaden haftbar gemacht werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder angeordnete Fahrten
Besonders kritisch ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. In diesen Fällen entfällt der Versicherungsschutz in der Regel weitgehend. Zwar reguliert die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten zunächst, kann die gezahlten Beträge jedoch vollständig zurückfordern.
Wird eine Fahrt durch das Unternehmen angeordnet, obwohl keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt und nachgewiesen wurde, drohen unter Umständen zusätzlich erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
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Mit DriversCheck rechtliche Konsequenzen vermeiden und Verantwortung übernehmen
Einige rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen sollen der Vermeidung von Unfällen dienen und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis entgegenwirken, damit es gar nicht erst zu brenzlichen Situationen kommt.
DriversCheck übernimmt diese wichtigen Aufgaben der Halterhaftung für das Fuhrparkmanagement und bietet dadurch Schutz vor rechtlichen Fallstricken und beugt Unfällen und Schäden vor.
Die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber wirkt dem unbemerkten Führerscheinentzug entgegen und sichert das Unternehmen dadurch rechtlich ab.
Durch die elektronische Führerscheinkontrolle von DriversCheck können FahrerInnen mobil und jederzeit ihre Führerscheine rechtssicher kontrollieren, sodass Fuhrparkverantwortliche keine wertvolle Arbeitszeit in diese halbjährlich anfallende Routineaufgaben investieren müssen. Gleichzeitig behalten sie über das DriversCheck-Dashboard jederzeit den Überblick.
Das Modul zur UVV Unterweisung erfüllt ebenfalls rechtliche Anforderungen und beseitigt mögliche Unfallquellen: FahrerInnen frischen ihre Kenntnisse über den Arbeitsschutz im Fuhrpark sowie dem Umgang mit Firmenfahrzeugen auf. Dadurch werden mögliche Schäden und Verschleiß am Fahrzeug werden meist schon im frühen Stadium erkannt.
Die Funktionen des Moduls zur UVV Prüfung erleichtern zusätzlich die jährlich vorgeschriebene Kontrolle des Fahrzeugs. Dadurch werden nicht nur gesetzliche Vorschriften erfüllt, sondern auch Schäden und Verschleiß am Fahrzeug rechtzeitig erkannt.
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